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Förderung für Solarstrom-Anlagen

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Hier werden folgende Förderungen erläutert: EEG-Förderung, zinsgünstige Darlehen der KfW und das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm.

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EEG-Förderung

Die wohl wichtigste Solarförderung für eine Photovoltaik- Anlage ist das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz).
Dieses Gesetz hat den Zweck, den Ausbau von Energieversorgungsanlagen voranzutreiben, die aus sich erneuernden (regenerativen) Quellen gespeist werden. Das EEG dienst also vor allem dem Klimaschutz, denn es hat das Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie beispielsweise Erdöl, Erdgas oder Kohle zu verringern. Eine vom deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 beschlossene novellierte Fassung wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Genaue Beschreibung des EEG


Zinsgünstige Darlehen - KfW

(Auszug aus dem KfW-Förderprogramm)

Wer wird gefördert?
Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung, zur Erweiterung oder zum Erwerb von kleineren Photovoltaik-Anlagen bis zu einem Darlehensbedarf von 50.000 EUR, z. B.

* Privatpersonen
Gemeinnützige Investoren
private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Freiberufler
Landwirte

Wie wird gefördert?
Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie bei einer durchleitenden Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank) beantragen.

Was wird durch diese Solarförderung finanziert?
Finanziert werden die Investitionskosten (bei Vorsteuerabzugsberechtigung ohne Umsatzsteuer) für folgende Vorhaben in Deutschland:

* Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaik-Anlage
Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR
einschließlich der Kosten für:
* Messeinrichtungen
Planung
Montage und
die notwendigen Netzanschlüsse (sofern vom Investor zu tragen)

Nicht mitfinanziert werden Beteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Kapitalbeteiligung an einer "Solarfonds" GmbH & Co. KG).
Gebrauchte Solaranlagen werden nicht finanziert.

Finanzierungsumfang
Höchstbetrag 100 % der Kosten, max. 50.000 Euro je Vorhaben
Laufzeit i. d. R. bis zu 20 Jahre mit max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren bei mind. 1, max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Verzinsung
Zinsfestschreibung wahlweise für 5 oder 10 Jahre, bei Zusage oder Antragseingang, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Zinssatz für den Kreditnehmer günstiger ist; während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden lediglich die Zinsen vierteljährlich auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet.
Aktuelle Zinskonditionen (Stand 01/2005)
Zusageprovision 0,25 % p. M. auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag, zwei Tage und einen Monat nach Zusage beginnend
Auszahlung
96 %, grundsätzlich in einer Summe
Abruffrist
1 Jahr
Tilgung
nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre Tilgung in vierteljährlichen Annuitäten
Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten, Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Antragsteller und Hausbank vereinbart.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Grundsätzlich mit anderer Solarförderung (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen und sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Zur Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage kann kein weiteres KfW-Programm beantragt werden.
Verwendungsnachweis
Gegenüber der KfW nicht erforderlich. Bitte legen Sie die Rechnungen Ihrer Bank vor.
Beantragung
Über Ihre Hausbank.

Weitere Infos unter: KfW - Finanzierungen

ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm der KfW


Wer wird gefördert?
- Private gewerbliche Unternehmen (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, sonstiges Dienstleistungsgewerbe)
- Gewerbliche Unternehmen, die Ent- und Versorgungsaufgaben für die öffentliche Hand erfüllen (Public Private Partnership)
- Freiberuflich Tätige, z. B. Ingenieure, Architekten (ohne Heilberufe)
Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Jahresumsatz des Antragstellers ist oder wie lange das Unternehmen bereits besteht.
Wie wird gefördert?
Solarförderung mit langfristigen, besonders zinsgünstigen Darlehen, die Sie über durchleitende Banken oder Sparkassen erhalten.
In welchem Umfang wird finanziert?

* 50 % der Investitionskosten
für KMU gem. Definition der EU-Kommission bis zu 75 % der Investitionskosten
* Höchstbetrag:
1 Mio EUR in den neuen Bundesländern und Berlin
500 T-EUR in den alten Bundesländern

Weitere Infos unter: ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm

Auf der nächsten Seite erklären wir Ihnen, welche Steuervorteile sich für eine Photovoltaikanlage ergeben.

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