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Vergütung von Solarstrom

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Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) - die Grundlage für die hohe Vergütung von Solarstrom

Dieses Gesetz hat den Zweck, den Ausbau von Energieversorgungsanlagen voranzutreiben, die aus sich erneuernden (regenerativen) Quellen gespeist werden. Das EEG dienst also vor allem dem Klimaschutz, denn es hat das Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie beispielsweise Erdöl, Erdgas oder Kohle zu verringern. Eine vom deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 beschlossene novellierte Fassung wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen des EEG ab 2009:

* Bisher betrug die jährliche Degression der deutschen Solarstromvergütung 5%; ab 2009 fällt die Solarstromvergütung pro Jahr dann 8%
* Der Bonus für den Bau von Fassadenanlagen (bis Ende 2008 gab es 5 Cent pro eingespeiste KWh extra) fällt ganz weg
* Eine gute Übersicht der Änderungen finden Sie hier: PDF Wichtigste Änderungen und Fördersätze Photovoltaik

Hier können Sie die Gesetzestexte des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) herunterladen:

EEG 2004 als PDF

EEG 2009 als PDF (als Leseversion, da der endgültige Text noch erarbeitet wird)

Wie hoch ist die Vergütung für den eingespeisten Strom?


Sie erhalten für den eingespeisten Strom mehr Geld, als Sie selbst für bezogenen Strom zahlen müssen. Dies wird durch das EEG geregelt. Je nach Jahr, in welchem Sie Ihre Anlage installieren, bekommen Sie eine entsprechende Vergütung, welche für 20 Jahre festgelegt ist.
Wenn Sie im Jahr 2009 eine Anlage bis 30 KWp auf Ihrem Dach errichten, erhalten Sie also für 20 Jahre 43,01 Cent / kWh.

Einige Unterschiede sind zu beachten:

* Feldanlagen (also auf dem Boden stehend) die 2009 errichtet wurden, werden mit 31,94 Cent / kWh vergütet.
* Anlagen, die an oder auf einem Gebäude angebracht sind und 2009 errichtet wurden, werden mit 43,01 Cent / kWh vergütet.

Diese Beträge sinken ab 2009 für nach diesem Zeitpunkt in Betrieb genommene Anlagen jährlich um 8% bzw. 10% bei Feldanlagen gegenüber der Vergütung des Vorjahres.

Bei Anlagen über 30 kWp wird die Anlagenleistung aufgeteilt und die Einspeisevergütung entsprechend gestaffelt: Die ersten 30 kWp werden mit dem normalen Satz vergütet, darüber hinaus mit einem geringeren Satz. Das gleiche gilt für noch größere Anlagen, die sogar über 100 kWp installierte Leistung haben.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die aktuelle Vergütung des Stroms (alle Angaben in Cent):

Anlagentyp 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Feldanlagen
43,42
40,60
37,96
35,49
31,94
28,75
An oder auf einem Gebäude
54,53
51,80
49,21
46,75
43,01
39,57
Fassadenanlagen (zusätzlich)
5,0
5,0
5,0
5,0
enfällt
entfällt
über 30 kWp
51,87
49,28
46,82
44,48
40,91
37,64
über 100 kWp (ab 2009 bis 1 MWp)
51,30
48,74
46,30
43,99
39,58
35,62

* Als Beispiel:

Beispiel 1
Sie haben 2008 eine Gebäudeanlage errichtet (46,75 Cent) und zwar in die Fassade integriert (+ 5,0 Cent). Sie erhalten eine Vergütung von 51,75 Cent / kWh.
Diese Vergütung erhalten Sie die nächsten 20 Jahre.

Beispiel 2
Sie errichten 2009 eine Dachanlage mit 40 kWh.
Für ein Drittel der Anlage (=30kWh) erhalten Sie eine Vergütung von 43,01 Cent / kWh. Für das restliche Drittel (10kWh) erhalten Sie 40,91 Cent / kWh.

* Wichtig: Die Einspeisevergütung des Inbetriebnahmejahres bleibt für Sie 20 Jahre gleich!

Es lohnt sich also, eine geplante Photovoltaikanlage möglichst bald zu errichten. Allerdings muss man berücksichtigen, dass nicht nur die Vergütung für den eingespeisten Strom jährlich fällt, sondern auch die Preise für Module und andere Komponenten. Leider ist der Preisverfall aber nicht so hoch, dass sich damit die jährliche Degression der Einspeisevergütung (ab 2009 8%) kompensieren lässt. Trotz allem: Solarstrominvestitionen lohnen sich. Für Sie - und für die Umwelt sowieso.

Wie wird die Vergütung von Solarstrom beantragt?

Der Antrag wird bei Ihrem Energieversorger bzw. Stromlieferanten gestellt.
Der Anschluss der Fotovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz wird dem Netzbetreiber lediglich gemeldet. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich - in vielen Fällen nicht einmal empfehlenswert.

Zur Anmeldung können folgende Informationen für Ihren Energieversorger wichtig sein:

* Ausgefülltes Formblatt zur Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz (eingetragener Elektroinstallateur)
* Aktueller Lageplan aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstückes sowie der Anbringungsort der Anlage hervorgehen
* Datenblatt mit den technischen Daten der Anlage
* Übersichtsplan der gesamten elektrischen Anlage mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel (einpolige Darstellung ist ausreichend)
* Beschreibung der Schutzeinrichtungen (ENS oder Frequenz und Spannungsüberwachung)
* Beschreibung der Art und Betriebsweise des Generators/Wechselrichters mit Angabe von Hersteller, Typenbezeichnung und den technischen Daten (Datenblatt des Herstellers)
* Nachweis über die Erfüllung der an den Wechselrichter gestellten Forderungen

Ansprechpartner ist also Ihr Enerigeversorger und natürlich die ausführende Firma, die Ihnen hier unbedingt helfen sollte.

Wann bekommen Sie das Geld ausgezahlt?

Gesetzliche Vorschriften gibt es hier keine. Jährliche Zahlungen bringen jedoch Zinsnachteile. Die Vergütung sollte also monatlich oder zumindest quartalsweise gezahlt werden.
 

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